Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 29.04.2025 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Call for Paper zum Wahlprogrammprozess zur Abgeordnetenhauswahl 2026 |
Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A2: Gemeinnützige Grundstücksverkäufe
Antragstext
Programmvorschlag/Problemlösung:
Die Landespolitik, landeseigene Grundstücke zur Bebauung nur noch in Erbbaurecht
zu vergeben, sollte für gemeinnützige Bauträger wie Baugenossenschaften oder
Stiftungen gelockert werden.
An rechtsverbindlich gemeinnützig wirtschaftende Wohnungsträger soll Eigentum an
Wohnimmobilien und Baugrundstücken auch zukünftig wieder verkauft werden können.
Begründung/Problembeschreibung:
Im Wahlprogramm 2023 steht „Landeseigene Grundstücke werden nicht mehr
privatisiert.“ Das Erbbaurecht jedoch birgt Unsicherheit u.a. über die
rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Ende der Laufzeit.
Die Entscheidung, kommunale Wohnimmobilien und Grundstücke nicht mehr an
Investoren in Eigentum zu geben, ist eine richtige Maßnahme gegen die
spekulativen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt.
Bei gemeinwohlorientierten Bauträgern sieht das anders aus. Ihrem nachhaltig
sozialverträglichen Umgang mit Eigentum steht hier die mangelnde langfristige
Perspektive entgegen. Das Erbbaurecht, das eher als Baumöglichkeit für
finanziell schwächere Nutzer geeignet ist, ist gegenüber gemeinnützigen
Genossenschaften oder Stiftungen keine passende Maßnahme.
Auch der moralische Anspruch, als Eigentümer von Grundstücken gesellschaftlich
besser geeignet zu sein, kann der öffentlichen Hand nicht zugesprochen werden.
Vielmehr haben, im Gegensatz zu Genossenschaften, die Kommunen in den
vergangenen Jahrzehnten durch verantwortungsloses Verscherbeln von Wohnraum die
jetzige katastrophale Situation mit befördert. Als Gewährleisterinnen nachhaltig
sozialverträglicher Wohnraumbewirtschaftung sind daher Genossenschaften besser
geeignet als das Land.
Begründung
Im Wahlprogramm 2023 steht „Landeseigene Grundstücke werden nicht mehr privatisiert.“ Das Erbbaurecht jedoch birgt Unsicherheit u.a. über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Ende der Laufzeit.
Die Entscheidung, kommunale Wohnimmobilien und Grundstücke nicht mehr an Investoren in Eigentum zu geben, ist eine richtige Maßnahme gegen die spekulativen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt.
Bei gemeinwohlorientierten Bauträgern sieht das anders aus. Ihrem nachhaltig sozialverträglichen Umgang mit Eigentum steht hier die mangelnde langfristige Perspektive entgegen. Das Erbbaurecht, das eher als Baumöglichkeit für finanziell schwächere Nutzer geeignet ist, ist gegenüber gemeinnützigen Genossenschaften oder Stiftungen keine passende Maßnahme.
Auch der moralische Anspruch, als Eigentümer von Grundstücken gesellschaftlich besser geeignet zu sein, kann der öffentlichen Hand nicht zugesprochen werden. Vielmehr haben, im Gegensatz zu Genossenschaften, die Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten durch verantwortungsloses Verscherbeln von Wohnraum die jetzige katastrophale Situation mit befördert. Als Gewährleisterinnen nachhaltig sozialverträglicher Wohnraumbewirtschaftung sind daher Genossenschaften besser geeignet als das Land.
Kommentare