Änderungen von A2 zu A2
Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 25.04.2025, 16:15 |
Neue Version: | A2 (Version 2) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.04.2025, 11:19 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 1 einfügen:
Programmvorschlag/Problemlösung:
Von Zeile 4 bis 5 einfügen:
An rechtsverbindlich gemeinnützig wirtschaftende Wohnungsträger soll Eigentum an Wohnimmobilien und Baugrundstücken auch zukünftig wieder verkauft werden können.
Begründung/Problembeschreibung:
Im Wahlprogramm 2023 steht „Landeseigene Grundstücke werden nicht mehr privatisiert.“ Das Erbbaurecht jedoch birgt Unsicherheit u.a. über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Ende der Laufzeit.
Die Entscheidung, kommunale Wohnimmobilien und Grundstücke nicht mehr an Investoren in Eigentum zu geben, ist eine richtige Maßnahme gegen die spekulativen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt.
Bei gemeinwohlorientierten Bauträgern sieht das anders aus. Ihrem nachhaltig sozialverträglichen Umgang mit Eigentum steht hier die mangelnde langfristige Perspektive entgegen. Das Erbbaurecht, das eher als Baumöglichkeit für finanziell schwächere Nutzer geeignet ist, ist gegenüber gemeinnützigen Genossenschaften oder Stiftungen keine passende Maßnahme.
Auch der moralische Anspruch, als Eigentümer von Grundstücken gesellschaftlich besser geeignet zu sein, kann der öffentlichen Hand nicht zugesprochen werden. Vielmehr haben, im Gegensatz zu Genossenschaften, die Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten durch verantwortungsloses Verscherbeln von Wohnraum die jetzige katastrophale Situation mit befördert. Als Gewährleisterinnen nachhaltig sozialverträglicher Wohnraumbewirtschaftung sind daher Genossenschaften besser geeignet als das Land.